Prüfwerkzeug / Artikel 50

Art.-50-Fall kontrolliert einordnen.

Vier kontrollierte Angaben ergeben eine orientierende Fallgruppe und die passende Dokumentationsspur — ohne Inhalte hochzuladen.

Kontrollierte EingabenKeine InhaltsablageVier FallgruppenNachweisprotokoll
Prüffelder
Wählen Sie die passendste Beschreibung des Vorgangs.
ART. 50

Schnellstart

Beispiel-Fälle sind eindeutig als Demo gekennzeichnet und verändern keine Daten.

Welche Medienform wird erzeugt oder verändert?

Was tut die KI im konkreten Vorgang?

Wo findet die Interaktion oder Veröffentlichung statt?

Wer sieht, erlebt oder ist betroffen?

Orientierung, keine Rechtsberatung. Grenzfälle fachlich und rechtlich prüfen.